AGBs

1.1. Diese nachfolgend als „AGB“ bezeichneten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil für Verträge über Appartements des Boardinghouse und deren Mietweisen, Überlassung von Räumlichkeiten, sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Anwendung finden sie gegenüber natürlichen Personen (Verbraucher) oder juristischen und natürlichen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) – nachfolgend „Kunde“.
 
1.2. Die in der aktuellen Preisliste der Apartments genannten Preise gelten, sofern in diesen AGB oder durch Individualvertragliche Vereinbarungen nicht davon abgewichen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme, erklärt der Kunde sich mit diesen Bedingungen und deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
 
1.3. Die Nutzung von Apartments zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Unter- oder Weitervermietung ist verboten.
2.1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Buchungsbestätigung des Boardinghouse oder, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Zimmer bzw. der sonstigen Leistungen zustande. Bei abweichender Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nach deren Erhalt nicht unverzüglich widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
 
2.2. Vertragspartner sind der Kunde und das Boardinghouse. Im Falle, dass ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber dem Boardinghouse für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.
3.1. Unser Boardinghouse ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer des Kunden bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
 
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise an das Boardinghouse zu zahlen, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen entstanden sind. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Boardinghouse an Dritte.
 
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen enthalten. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Boardinghouse ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.
 
3.4 Sollte der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünschen, so ist das Boardinghouse berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, falls es den Änderungswünschen generell zustimmt.
 
3.5 Sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ist der vereinbarte Preis sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen ohne Abzug fällig. Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Boardinghouse vorbehalten. Für jede Mahnung hat der Kunde nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 5,00 an das Boardinghouse zu zahlen. Der Kunde trägt alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen.
Klingt unangenehm, ist es auch – für Sie wie für uns. Schade, wenn Appartements frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären.
 
Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
 
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
 
4.2 Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einen bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
 
4.3 Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
 
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
 
15 bis 29 Tage vor Anreise 50%
8 bis 14 Tage vor Anreise 80%
0 bis 7 Tage vor Anreise 100%
 
5.1 Dem Kunden stehen gebuchte Apartments am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr oder nach Vereinbrung.
 
5.2 Der Kunde wird zur Haftung genommen, sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an den Einrichtungsgegenständen und/oder die Unvollständigkeit festgestellt werden. Sollte der Kunde nachweisen können, dass er die Schäden und/oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat, entfällt die Haftung hierfür.
 
5.3 Spätestens um 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages ist das Apartment des Boardinghouse geräumt zur Verfügung zu stellen. Sollte das Apartment zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, indem er räumt, kann das Boardinghouse den vollen Preis für den weiteren Tag fordern.
 
5.4 Sämtliche Apartments sind Nichtraucherapartments. Das Boardinghouse hat das Recht, sollte dennoch ein Kunde in dem Apartment rauchen, die erforderliche zusätzliche Reinigung dem Kunden mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von € 150 in Rechnung zu stellen.
 
5.5 Das Halten von Tieren ist in den Apartments nur mit Absprache erlaubt. Pro Haustier berechnen wir eine Haustierpauschale von 15 €/ Nacht.

Es steht Ihnen in unserem Hause ein freier WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem Sie die von Ihnen mitgebrachten Geräte registrieren und diesen kostenlos nutzen können.

Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien, genutzt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.

 
Ab einem Aufenthalt von über 30 Tagen, berechnen wir eine einmalige Mietkaution in Höhe von 2100 €. Die Kaution dient der Absicherung gegen mögliche Schäden in unseren Apartement.
Am Ende der Mietzeit und dem Auszug aus dem Apartment wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt. Sind Schäden an dem Appartement entstanden, für die der Mieter vertragsgemäß aufzukommen hat, werden diese von der Kautionssumme einbehalten.
 

Das Apartment muss am letzten Tag des Mietverhältnisses bis 11.00 Uhr geräumt werden. Ein späteres Ausziehen ist nur nach Abstimmung möglich. Das pünktliche Verlassen des Apartments ist notwendig, wenn neue Gäste am selben Tag einziehen möchten und das Apartment noch gereinigt werden muss.

Bei einem Aufenthalt ab 30 Tagen:
Am letzten Tag des Aufenthalts ist Ihr Apartment bis 11:00 Uhr zu räumen. Danach wird die Wohnung von einer Reinigungsfirma endgereinigt. Die Preise für die Endreinigung liegen bei 150,00 €. Sollten Sie die Endreinigung nicht separat bezahlen wollen, können wir den Betrag auch gern mit Ihrer Kaution verrechnen.
 
10.1 Der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung sowie mündliche Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Boardinghouse. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
 
10.2 Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse.
 
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
 
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Boardinghouse und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommt und wirksam ist. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.